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Indirekte Vorteilsgewährung an den Amtsträger begründet Bestimmungstäterschaft.

6. OGH – Strafsachen24.01 StrafgesetzbuchMag. Benedikt FuchsJus-Extra OGH-St 2021/5579Jus-Extra OGH-St 2021, 7 Heft 408 v. 5.5.2021

§ 307 StGB

Indirekte Vorteilsgewährung an den Amtsträger (etwa über einen Mittelsmann) begründet nicht unmittelbare, sondern – bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen – Bestimmungstäterschaft nach § 12 zweiter Fall StGB.

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