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Verletzung des Amtsgeheimnisses: Tatbildirrtum bei intendierter Ausübung des Rechts auf Akteneinsicht ohne Kenntnis einer bestehenden Anordnung auf Beschränkung der Akteneinsicht.

6. OGH – Strafsachen24.01 StrafgesetzbuchMag. Benedikt FuchsJus-Extra OGH-St 2021/5578Jus-Extra OGH-St 2021, 7 Heft 408 v. 5.5.2021

§ 310 StGB

Irrt der Täter über für die Eignung der tatbildlichen Handlung, ein öffentliches oder ein berechtigtes privates Interesse zu verletzen, relevante Umstände, kann er sich in einem (Vorsatz ausschließenden) Tatbildirrtum befinden.

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