vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Kein Recht auf Entfernung einer VwGH-Entscheidung aus dem RIS.

3. VwGH – Administrativrecht10 VerfassungsrechtHofrat Dr. Hans Peter LehoferJus-Extra VwGH-A 2020/7018Jus-Extra VwGH-A 2020, 39 Heft 404 v. 5.12.2020

§ 43 VwGG

Der Antrag, einen Beschluss des VwGH „vom RIS und sonstigen im Internet öffentlich abfragbaren Zugängen“ zu entfernen, erweist sich schon deshalb als unzulässig, weil dem Antragsteller ein Recht auf Entfernung von – von ihm als unrichtig angesehenen – Entscheidungen des VwGH aus dem Rechtsinformationssystem gesetzlich nicht eingeräumt ist.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte