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Bedarf des Miteigentümers.

5. OGH – Zivilsachen20.05 MietrechtMag. DDr. Harald SchwarzJus-Extra OGH-Z 2020/6682Jus-Extra OGH-Z 2020, 17 Heft 403 v. 5.10.2020

§ 30 Abs 2 Z 8 MRG, § 30 Abs 3 MRG

Für den Kündigungsgrund des § 30 Abs 2 Z 8 MRG ist der Bedarf des Miteigentümers, dem aufgrund einer Benützungsregelung die alleinigen Nutzungs- und Verfügungsrechte über eine Wohnung zukommen, als maßgebend anzusehen.

OGH, 20.02.2020, 5 Ob 188/19m

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