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Berücksichtigung der Einkünfte aus Nebenbeschäftigungen oder erhöhtem Beschäftigungsausmaß.

3. VwGH – Administrativrecht41 Innere VerwaltungHofrat Dr. Hans Peter LehoferJus-Extra VwGH-A 2020/6985Jus-Extra VwGH-A 2020, 32 Heft 403 v. 5.10.2020

§ 11 Abs 5 NAG

Selbst wenn das Ausmaß der Beschäftigung nur zum Zweck des Nachweises ausreichender Unterhaltsmittel ausgeweitet worden sein sollte, sind die im Rahmen dieser Tätigkeiten erzielten Einkünfte grundsätzlich im Rahmen der Prognoseentscheidung gemäß § 11 Abs 5 NAG zu berücksichtigten.

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