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Behördliche Auflage.

5. OGH – Zivilsachen57.03 BVBMag. DDr. Harald SchwarzJus-Extra OGH-Z 2020/6675Jus-Extra OGH-Z 2020, 16 Heft 402 v. 5.9.2020

BVB

Deckung für Mehrkosten aufgrund behördlicher Auflagen in der Sturmschadenversicherung: Der Begriff „behördliche Auflage“ ist im Sinne seines nach herrschender Ansicht unstrittigen Inhalts dahin zu verstehen, dass er durch einen individuellen Verwaltungsakt auferlegte Lasten meint.

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