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Zu berücksichtigende Umstände im Verteilungsverfahren.

5. OGH – Zivilsachen23.04 EOMag. DDr. Harald SchwarzJus-Extra OGH-Z 2020/6670Jus-Extra OGH-Z 2020, 15 Heft 402 v. 5.9.2020

§ 352c EO

Im Verteilungsverfahren sind lediglich Umstände zu berücksichtigen, die mit dem vormaligen Miteigentum in Zusammenhang stehen und zu einer Erhöhung oder Verringerung des abstrakt erzielbaren Meistbots führen können. Sonstige wechselseitige Ansprüche der Miteigentümer sind hingegen außerhalb des Verteilungsverfahrens geltend zu machen.

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