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Andere Beweiswürdigung rechtfertigt keine Zurückverweisung.

3. VwGH – Administrativrecht10 VerfassungsrechtHofrat Dr. Hans Peter LehoferJus-Extra VwGH-A 2020/6967Jus-Extra VwGH-A 2020, 29 Heft 402 v. 5.9.2020

§ 28 Abs 3 VwGVG

Der bloße Schluss des VwG, dass die Ermittlungsergebnisse anders zu würdigen wären, vermag eine Aufhebung und Zurückverweisung der Sache nicht zu rechtfertigen.

VwGH, 18.05.2020, Ra 2018/11/0104

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