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Belastungs- und Veräußerungsverbot.

5. OGH – Zivilsachen20.11 GBGMag. DDr. Harald SchwarzJus-Extra OGH-Z 2020/6636Jus-Extra OGH-Z 2020, 10 Heft 400 v. 5.6.2020

§ 31 Abs 1 GBG, § 364c ABGB

Eine einseitige Erklärung des Verbotsverpflichteten reicht nicht zur Eintragung eines Belastungs- und Veräußerungsverbots.

OGH, 16.01.2020, 5 Ob 211/19v

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