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Gründungsprivilegierung.

5. OGH – Zivilsachen21.03 GmbHGMag. DDr. Harald SchwarzJus-Extra OGH-Z 2020/6637Jus-Extra OGH-Z 2020, 10 Heft 400 v. 5.6.2020

§ 10 Abs 2 GmbHG, § 10 Abs 3 GmbHG, § 10b Abs 5 GmbHG

Bei der vorzeitigen Beendigung der Gründungsprivilegierung nach § 10b Abs 5 GmbHG gilt für die Art der Erfüllung der Einzahlungspflichten § 10 Abs 2 GmbHG entsprechend. Weiters sind die Erklärungen und Nachweise nach § 10 Abs 3 GmbHG abzugeben.

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