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Zu den Voraussetzungen des § 13 EKEG.

6. OGH – Strafsachen24.03 NebengesetzeMag. Benedikt FuchsJus-Extra OGH-St 2020/5483Jus-Extra OGH-St 2020, 3 Heft 398 v. 1.4.2020

§ 13 EKEG, § 14 Abs 1 EKEG

Grundvoraussetzung für die Anwendung des Sanierungsprivilegs des § 13 EKEG ist ein Beteiligungserwerb des nunmehrigen Kreditgebers in der Krise. Bereits beim Beteiligungserwerb muss das Ziel der Sanierung verfolgt worden sein und im Rahmen eines ex ante tauglichen Sanierungskonzepts erfolgen.

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