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Künftige Gesellschafterstellung kann ausreichen.

6. OGH – Strafsachen24.03 NebengesetzeMag. Benedikt FuchsJus-Extra OGH-St 2020/5484Jus-Extra OGH-St 2020, 3 Heft 398 v. 1.4.2020

§ 5 EKEG

Die künftige Gesellschafterstellung reicht aus, wenn zum Zeitpunkt der Kreditgewährung der Beteiligungserwerb bereits konkret geplant war.

OGH, 07.11.2019, 12 Os 42/19x
RS0132906

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