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Fremdhändiges Testament.

5. OGH – Zivilsachen20.04 ErbrechtMag. DDr. Harald SchwarzJus-Extra OGH-Z 2020/6608Jus-Extra OGH-Z 2020, 5 Heft 398 v. 1.4.2020

§ 579 ABGB

Ein fremdhändiges Testament ist formungültig, wenn der Erblasser auf einem losen Blatt unterschrieben hat, ohne dass ein räumlicher oder inhaltlicher Zusammenhang mit dem Blatt, auf dem sich der Text der letztwilligen Verfügung befindet, besteht.

OGH, 28.11.2019, 2 Ob 143/19x

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