§ 21 MRG, § 24 MRG
Der Vermieter kann eine ihm gegenüber verjährte Forderung nicht auf seine Mieter überwälzen.
OGH, 27.11.2019, 5 Ob 103/19m
§ 21 MRG, § 24 MRG
Der Vermieter kann eine ihm gegenüber verjährte Forderung nicht auf seine Mieter überwälzen.
OGH, 27.11.2019, 5 Ob 103/19m