§ 1327 ABGB, § 15 IO, § 51 IO, § 291b EO
Bei dem in § 1327 ABGB festgelegten Recht des Hinterbliebenen auf Ersatz des entgangenen Unterhalts handelt es sich um keinen Unterhaltsanspruch, sondern um einen Schadensersatzanspruch. Es ist hierauf
§ 1327 ABGB, § 15 IO, § 51 IO, § 291b EO
Bei dem in § 1327 ABGB festgelegten Recht des Hinterbliebenen auf Ersatz des entgangenen Unterhalts handelt es sich um keinen Unterhaltsanspruch, sondern um einen Schadensersatzanspruch. Es ist hierauf