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Kostenersatzpflicht.

5. OGH – Zivilsachen22.04 GEGSen.-Präs. iR Dr. Peter Angst , Mag. DDr. Harald SchwarzJus-Extra OGH-Z 2018/6305Jus-Extra OGH-Z 2018, 3 Heft 378 v. 1.1.2018

§ 2 Abs 1 GEG, § 2 Abs 2 GEG

Zur Frage der Kostenersatzpflicht von Pflegeeltern in Obsorgeverfahren. Dass das eingeholte Sachverständigengutachten die Interessen der Pflegeeltern „berührt“, erfüllt noch kein Zurechnungskriterium iSd § 2 Abs 2 GEG, das einen Ausspruch deren (Mit-)Haftung für den Ersatz der vorläufig aus Amtsgeldern berichtigten Gebühren rechtfertigen könnte.

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