§ 2 Abs 1 GEG, § 2 Abs 2 GEG
Zur Frage der Kostenersatzpflicht von Pflegeeltern in Obsorgeverfahren. Dass das eingeholte Sachverständigengutachten die Interessen der Pflegeeltern „berührt“, erfüllt noch kein Zurechnungskriterium iSd § 2 Abs 2 GEG, das einen Ausspruch deren (Mit-)Haftung für den Ersatz der vorläufig aus Amtsgeldern berichtigten Gebühren rechtfertigen könnte.