Abstract: In diesem Beitrag wird der Frage nachgegangen, wie Gesetzgebung und Vollziehung mit sog „Randgruppen“ im öffentlichen Raum umgehen, wobei der Fokus auf Alkoholverbots- und Schutzzonenregelungen sowie sicherheitspolizeilichen Betretungsverboten und Wegweisungen liegt. Bei diesen „Randgruppen“ geht es insb um Obdachlose und/oder Suchtkranke, armutsbetroffene Menschen, die anders sind und anders leben als sog „Normalbürger_innen“. Erörtert werden die aus Maßnahmen der Gesetzgebung und Vollziehung resultierenden grundrechtlichen, insb gleichheitsrechtlichen Probleme.