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Die Eine ist immer arm, der Andere nur vorübergehend11 Schwaiger, Fallen lassen (2006) 63.

recht & gesellschaftIlse Zapletaljuridikum 2019, 188 Heft 2 v. 1.6.2019

Abstract: Größtmögliche Selbstbestimmung und inklusive Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Leben in der Gesellschaft proklamiert die UN-Behindertenrechtskonvention. Das Leben mit Beeinträchtigungen soll als Variante menschlicher Vielfalt anerkannt und bei der Entwicklung von Gesetzen, Programmen und Infrastruktur von vornherein berücksichtigt werden. Die nächste Staatenprüfung durch den Ausschuss der Vereinten Nationen für die Rechte von Menschen mit Behinderungen steht bevor. Wie wird Österreich abschneiden?

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