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Das EPG 2009: ein gewinnbringender Rohrkrepierer**Mein Dank für Kritik und weitere Anregungen gilt Peter Barth, Michael Binder, Elisabeth Holzleithner, Philipp Klausberger, Valerie Purth, Ines Rössl, David Tritremmel und Nicole Zilberszac. Das Manuskript wurde am 20.1.2019 abgeschlossen. Eine ausführlichere Version dieses Artikels Benke, Das EPG 2009: Fehlkonzept, Gleichheitsimpuls und offene Baustelle, iFamZ 2019/1 (in Druck).

30 JahreNikolaus Benkejuridikum 2019, 82 Heft 1 v. 1.3.2019

Seite 82


1. Intro

1.1. Mit dem Entwurf eines „Lebenspartnerschaftsgesetzes“11Am 24. April 2008 legte die damalige Justizministerin Maria Berger einen Gesetzesentwurf unter dem Titel „Lebenspartnerschaftsgesetz – LPartG“ vor. Ministerialentwurf, Materialien und Stellungnahmen: parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXIII/ME/ME_00189/index.shtml. begannen 2008 die Vorarbeiten zum „Eingetragene Partnerschaft-Gesetz 2009“.22Regierungsvorlage und Erläuterungen: parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXIV/I/I_00485/fname_172332.pdf. Eine Übersicht aktueller Literatur zum EPG findet sich in Kletecka/Schauer, ABGB-ON § 44 ABGB. Zu den Auswirkungen des Erk VfGH G 258-259/2017-9 s Deixler-Hübner, Ehe für alle?!, Zak 2018/6 5-9; Leb, Ist die traditionelle Ehe vorbei?, iFamZ 2018/1, 25-27; Kathrein/Pesendorfer, Ehe und eingetragene Partnerschaft für alle, iFamZ 2018/6 324-328 mwN. Somit weist das Projekt EPG eine zehnjährige Geschichte auf.33Zum rechtspolitischen Setting am Beginn dieser Geschichte s Benke, „Ich glaube nicht, dass es sinnvoll ist, dass wir unsere ganze Wertebasis in Frage stellen“ – Zu den Fragmenten einer österreichischen Debatte über die Ehe für Homosexuelle, in Strasser/Holzleithner (Hg), Multikulturalismus queer gelesen (2010) 223 ff, bes 233-239. Dieses Jubiläum lädt ein, wichtige Momente der Entwicklung in den Blick zu nehmen und einige aktuelle Herausforderungen zu erörtern. Stichwort Jubiläum: Vor gut 25 Jahren hat mir juridikum die Gelegenheit gegeben, erstmals zum Themenkreis Gleichgeschlechtlichkeit und Ehe zu publizieren.44 Benke, Ehehindernis Gleichgeschlechtlichkeit? Die unerträgliche Dürftigkeit des Arguments, juridikum 2/1993, 9-11.

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