Abstract: Der Beitrag untersucht die durch Art 8 B-VG bewirkte Festlegung der deutschen Sprache als Staatssprache in Österreich. Innerhalb dieses verfassungsrechtlichen Rahmens werden die Möglichkeiten der Verwendung von Fremdsprachen im staatlichen Bereich ausgelotet. In einem kurzen letzten Abschnitt werden ausgewählte Regelungen des Asylrechts unter dem Blickwinkel der sprachlichen Verständlichkeit analysiert.