Abstract: Die österreichische Rechtskultur weist Defizite hinsichtlich der Rechtsvermittlung (va auch an Nicht-Jurist_innen) auf. Der Beitrag setzt sich mit der Vermittlung von rechtlichen Inhalten an Nicht-Jurist_innen auseinander und formuliert grundlegende Überlegungen für eine diesbezügliche Rechtsdidaktik. Bei der Vermittlung von rechtlichem Wissen an Nicht-Jurist_innen handelt es sich um eine Kernkompetenz jeder Juristin/jedes Juristen. Es besteht daher ein genereller Bedarf, dass Studierende im Rahmen der juristischen Ausbildung die notwendigen rechtsdidaktischen Kompetenzen erwerben, damit sie ihrerseits in der Lage sind, Nicht-Jurist_innen in angemessener Weise rechtliche Inhalte zu kommunizieren.