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Fake News und der Ruf nach dem Strafrecht

merk.würdigJohannes Oberlaberjuridikum 2017, 157 Heft 2 v. 1.6.2017

Abstract: Die Verbreitung falscher Tatsachen über das Internet ist nicht mehr nur Verschwörungstheoretiker/innen oder Illusionist/innen vorbehalten. Längst greifen auch offizielle Stellen zu sog Fake News und haben damit die Medienlandschaft verändert. Da ihnen ein zumindest fragwürdiger Einfluss auf die Gesellschaft nicht abgesprochen werden kann, stellt sich die Frage nach der passenden Reaktion des Gesetzgebers. Der folgende Beitrag soll die Problematik des Phänomens Fake News aufzeigen und der Frage nach der Reaktion des Strafrechts darauf nachgehen.

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