Abstract: Der Beitrag identifiziert im internationalen Vergleich drei rechtliche Konstruktionen der Leihmutterschaft, die sich durch drei Konzeptionen der Leihmutter charakterisieren lassen: „Die instrumentalisierte Frau“, „die altruistische Helferin“ und „die Reproduktionsdienstleisterin“. Die drei Konzeptionen führen zu ganz unterschiedlichen Lösungen in Bezug auf die regulatorischen Fragen der Zulassung der Leihmutterschaft, der Entschädigung der Leihmutter, der rechtlichen Durchsetzbarkeit der Herausgabe des Kindes durch die Leihmutter und der Entgegennahme des Kindes durch die Wunscheltern, wie auch in Bezug auf die familien- und internationalprivatrechtlichen Fragen rund um die Elternschaft und die Anerkennung des im Ausland aufgrund von Leihmutterschaft begründeten Kindesverhältnisses. Diskutiert wird die Frage, welche der drei Konzeptionen der Regulierungsaufgabe am ehesten gerecht wird, die Rahmenbedingungen für den Austausch in Bezug auf die Aspekte Körper, Beziehungen, Gefühle und Geld so zu gestalten, dass die Grundbedürfnisse Selbstbestimmung und Kontrolle, Transparenz und Information, Anerkennung und Respekt, Sicherung materieller Existenz und Beziehung der Leihmütter bestmöglich geschützt sind und in einen gerechten Ausgleich mit den Grundbedürfnissen und Interessen der anderen Beteiligten (Wunscheltern, Kind, medizinische Dienstleister) gebracht werden.