Im Vorwort zum Schwerpunkt „Legistik“ der vorliegenden Ausgabe des juridikum (2015/3) wird dargelegt, dass sich Rechtsetzung zwischen dem Auffinden von abstraktem Recht und seiner konkreten Anwendung abspielt. Legistik ist die Wahl der Form, in der determiniert wird. Mit der legistischen Richtlinie „Rechtsvorschriften sind knapp und einfach zu fassen. Jedes überflüssige Wort ist zu vermeiden.“ fangen die Probleme erst an. Im Folgenden werden die Autor_innen dieses Schwerpunkts und die enthaltenen Beiträge kurz dargestellt.