Ethnic oder Racial Profiling ist eine diskriminierende Vorgehensweise von Behörden, die ihr Handeln dabei auf allgemeine und unabänderliche personenbezogene Kriterien stützt, wie Hautfarbe, Religion oder ethnische Zugehörigkeit, anstelle das konkrete Verhalten der Person als Grundlage heranzuziehen. Der Artikel behandelt den Fall einer österreichischen Staatsangehörigen, deren Identitätsfeststellung in einem Zug allein aufgrund der Hautfarbe erfolgte. Dies hatte der UVS Steiermark zunächst als unzulässig festgestellt, der VwGH jedoch als zulässig bestätigt. Dennoch handelt es sich dabei um eine zu kritisierende Praxis.