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Rechtsansprüche auf generische Top-Level Domains (gTLDs) nach der Marktliberalisierung

thema: Internet und FreiheitTobias Mahler**Dieser Aufsatz wurde im Rahmen des Igov2 Projekts erarbeitet. Der Autor dankt dem Norwegischen Forschungsrat und UNINETT-Norid für finanzielle Unterstützung.juridikum 2014, 522 Heft 4 v. 1.12.2014

1. Die Marktliberalisierung und ihre rechtliche Bedeutung

Wer heute einen Domainnamen erwirbt, kann zwischen vielen neuen Endungen wählen. Der Namensraum wird gegenwärtig stark erweitert durch die Hinzufügung von mehr als tausend neuen Top-Level Domains (TLDs). Im Vergleich zu der geringen Anzahl von bisher existierenden TLDs ist das eine wesentliche Veränderung. Die höchste Ebene des Domainnamen-Systems (DNS) besteht aus Ländercodes wie <.at> und <.de> und aus generischen TLDs (gTLDs) wie <.com> und <.org.>. Den meisten Internetnutzer_innen mag die Grundstruktur des Namensraums bisher nahezu statisch erschienen sein, dabei setzt eigentlich die Technologie hier fast keine Grenzen. Durch die gegenwärtige Einführung von ungefähr tausend neuen TLDs und die wahrscheinliche Hinzufügung von noch mehr in den nächsten Jahren wird die Dynamik des DNS Wandels für immer mehr Internetnutzer_innen sichtbar werden.

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