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Die Störung einer Versammlung iSd § 285 StGB

debatte strafrechtAngelika Adensamer , Nora Pentzjuridikum 2014, 312 Heft 3 v. 1.9.2014

1. Einleitung

Dass die Exekutive auf und vor Demonstrationen repressiv durchgreift, ist nichts Neues. Auch ist es üblich, dass die gesetzten Maßnahmen nicht mit dem Einrollen der Transparente ihr Ende finden, sondern nach der offiziellen Demonstration Anzeigen und Strafverfahren folgen.

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