Vor knapp 70 Jahren, am 13.8.1947, wurden in Österreich die ersten Frauen zu Richterinnen ernannt. Frauen im richterlichen Amt waren damals Ausnahmeerscheinungen und blieben es auch in den folgenden Jahrzehnten. Seit den späten 1970er Jahren nimmt der Anteil von Frauen in der Rechtsprechung jedoch stetig zu. Heute liegt der Frauenanteil unter den Richter_innen bei nahezu 54%, unter den Richteramtsanwärter_innen bei fast 68%. Diese bemerkenswerte Entwicklung, die in der Forschung bis in jüngste Vergangenheit kaum Aufmerksamkeit fand,1 ist Anlass für die folgende Untersuchung.