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Wenig Bewegung in Sachen Frauenquoten

nach.satzJulia Planitzerjuridikum 2013, 394 Heft 3 v. 27.12.2013

Österreich ist verpflichtet, die Vorgaben der Convention on the Elimination of all Forms of Discrimination against Women (CEDAW)11Convention on the Elimination of all Forms of Discrimination against Women, 18.12.1979, in Kraft seit 3.9.1981. Geltung in Österreich: Konvention zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau, BGBl 443/1982. der Vereinten Nationen umzusetzen. Regelmäßig überprüft der UN-Frauenrechtsausschuss, ob Österreich seinen Verpflichtungen nachkommt. Im Februar 2013 war es wieder soweit. Die aktuellen abschließenden Empfehlungen des UN-Frauenrechtsausschusses beinhalten auch wieder einen Klassiker unter den Empfehlungen: den Aufruf zur Frauenquote.

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