Mieter_innenschutz ist auch heute eine politische Notwendigkeit und keineswegs ein Relikt aus vergangenen Zeiten, das in ungerechtfertigter Weise die Vertragsfreiheit einschränkt und regulierend in den Markt eingreift. Die Rechtsordnung hat dem existenziellen Angewiesensein des Menschen auf eine Wohnung und deren Bedeutung als Lebensmittelpunkt durch wirksame Schutzvorschriften Rechnung zu tragen.1 Aber auch der/die Mieter_in von Geschäftsräumen ist schutzbedürftig, weil er/sie zur Erwirtschaftung seines/ihres Einkommens auf das Mietobjekt angewiesen sein kann. Die Frage der Rechtfertigung des „sozialen Mietrechts“ soll hier nicht zum wiederholten Mal diskutiert werden.2 Wir haben uns vielmehr zur Aufgabe gemacht, den untragbaren status quo des österreichischen Mietrechts anhand relevanter Teilbereiche aufzuzeigen und politische Forderungen an den Gesetzgeber zu formulieren.