1. Vorbemerkung
Diskriminierung findet statt – und das häufig legal. Eine zunehmend wehrhafte Zivilgesellschaft fordert die Stärkung des Diskriminierungsschutzes auf innerstaatlicher, europäischer und globaler Ebene. So nähert sich das nationale Recht im Fahrwasser des Unions- und Völkerrechts langsam einem umfassenderen Verbot der unsachlichen Ungleichbehandlung an. Am 1.8.2013 trat die bereits vierte Novelle des Gleichbehandlungsgesetzes (GlBG)1 seit dessen Erlassung 2004 in Kraft.2 Angesichts des wachsenden Bewusstseins über die schädlichen Auswirkungen von Diskriminierung auf den sozialen Zusammenhalt und die Entfaltung und Nutzung der Ressourcen aller Menschen, ist diese zaghafte Novelle besonders bedauerlich.