vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Novelle des Gleichbehandlungsgesetzes: Die verpasste Chance einer echten Reform

recht & gesellschaftStephanie Schmölzerjuridikum 2013, 165 Heft 2 v. 22.8.2013

1. Vorbemerkung

Diskriminierung findet statt – und das häufig legal. Eine zunehmend wehrhafte Zivilgesellschaft fordert die Stärkung des Diskriminierungsschutzes auf innerstaatlicher, europäischer und globaler Ebene. So nähert sich das nationale Recht im Fahrwasser des Unions- und Völkerrechts langsam einem umfassenderen Verbot der unsachlichen Ungleichbehandlung an. Am 1.8.2013 trat die bereits vierte Novelle des Gleichbehandlungsgesetzes (GlBG)11Bundesgesetz über die Gleichbehandlung, BGBl I 66/2004 idF BGBl I 71/2013. seit dessen Erlassung 2004 in Kraft.22Die Novelle, BGBl I 107/2013, umfasst Änderungen im GlBG, im Bundesgesetz über die Gleichbehandlungskommission und die Gleichbehandlungsanwaltschaft (GBK/GAW-G), Behinderteneinstellungsgesetz (BEinstG) und Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz (B-BGStG). In diesem Artikel kann jedoch nur auf das GlBG, das die Gleichbehandlung auf Grund des Geschlechts, der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion oder Weltanschauung, des Alters und der sexuellen Orientierung in der Privatwirtschaft, und auf das GBK/GAW-G, das den Rechtsschutz betrifft, eingegangen werden. Angesichts des wachsenden Bewusstseins über die schädlichen Auswirkungen von Diskriminierung auf den sozialen Zusammenhalt und die Entfaltung und Nutzung der Ressourcen aller Menschen, ist diese zaghafte Novelle besonders bedauerlich.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!