1. Einleitung
Das Jugendschutzrecht soll Kinder und Jugendliche vor bestimmten Gefährdungspotenzialen, wie Alkohol und Tabak, gewissen Medien, sowie Aufenthalt an bestimmten Orten schützen (Kinder und Jugendschutzrecht im engeren Sinn). Abgesehen davon wird das Ziel des Schutzes von Kindern und Jugendlichen vor Gefahren, die sich aufgrund ihrer geringeren Lebenserfahrung bzw ihrer physischen Schwäche und Schutzbedürftigkeit ergeben können, in einer Reihe von anderen Rechtsbereichen verwirklicht (wie etwa im allgemeinen Zivilrecht, Strafrecht, Arbeitsrecht, etc; Kinder- und Jugendschutzrecht im weiteren Sinn).