Weiters ist darauf hinzuweisen, dass es durch das BGBl I 65/2025 (StrEU-AG 2025) zu zahlreichen – auch verteidigungsrelevanten – Novellierungen des StrRegG, des TilgG, des EU-JZG, des ARHG, des VbVG, der StPO sowie anderer Gesetze gekommen ist.
Aufgrund des Umfangs dieser Regelungen muss hier auf das Selbststudium verwiesen werden.

