OGH, 04.06.2025, 13 Os 42/25p
Worauf man bei einer Rechtsmittelanmeldung besonders achten muss, ist dieser Entscheidung wie folgt zu entnehmen:
„[1] Mit dem angefochtenen Urteil wurde * W* des Verbrechens der Schlepperei nach „§ 12 dritter Fall StGB“, § 114 Abs 1, Abs 3 Z 1, 2 und 3, Abs 4 erster Fall FPG schuldig erkannt.

