Nimmt der Staat Menschen in Haft, ist er für ihre gesundheitliche Versorgung verantwortlich. Gefangene haben ein Recht, medizinisch und pflegerisch behandelt und betreut zu werden. Empfehlungen von Kontrolleinrichtungen sollen dabei sicherstellen, dass menschenrechtliche Vorgaben und daraus abzuleitende Qualitätsstandards eingehalten werden.

