§ 86 StVG, § 87 StVG, § 88 StVG, § 120 StVG, § 121 StVG, § 122 StVG, § 10 AVG, § 260 ABGB, § 261 ABGB, § 262 ABGB
Die §§ 86ff StVG begründen lediglich subjektive Rechte der Insassen, nicht aber auch Dritter. Bei Nichtbestehen eines subjektiv-öffentlichen Rechts sind Beschwerden Dritter mangels Parteistellung zurückzuweisen. (1)

