vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Betrügerisch herausgelockte Kryptowerte: Anknüpfung inländischer Gerichtsbarkeit an physischen Aufenthaltsort des Opfers

AufsätzePatrick Brunsteiner , Mag. Roman TaudesJSt 2025, 466 Heft 5 v. 19.11.2025

Bei Cyber-Crime-Delikten sind Handlungsort und Identität des Täters oftmals nicht unmittelbar feststellbar. Häufig operieren die Täter aus dem Ausland. Für die Lösung der Frage, ob inländische Gerichtsbarkeit hinsichtlich österreichischer Opfer vorliegt oder nicht, muss daher auf den Ort des Erfolgseintritts abgestellt werden. In Zusammenhang mit betrügerisch herausgelockten Kryptowerten11Siehe die Begriffsdefinition gem Art 3 Z 5 VO (EU) 2023/1114 : „Kryptowert“ ist eine digitale Darstellung eines Werts oder eines Rechts, der bzw das unter Verwendung der Distributed-Ledger-Technologie oder einer ähnlichen Technologie elektronisch übertragen und gespeichert werden kann. ist die Bestimmung des Erfolgseintritts mit besonderen Schwierigkeiten behaftet. Gegenständlicher Beitrag beschäftigt sich mit den unterschiedlichen Möglichkeiten einer Anknüpfung des Erfolgseintritts bei mehraktigen Erfolgsdelikten und ist zugleich eine Anmerkung zu OGH 13 Os 32/25t.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte