OGH, 21.01.2025, 11 Os 148/24k
Wie sich das Nachtatverhalten auf die Strafbemessung auswirken kann, erörtert der OGH hier instruktiv:
„[1] Mit dem auf dem Wahrspruch der Geschworenen beruhenden, angefochtenen Urteil wurde * F* im zweiten Rechtsgang (vgl zum ersten 11 Os 140/23g) des Verbrechens des Mordes nach §§ 15, 75 StGB schuldig erkannt.

