OGH, 26.02.2025, 15 Os 152/24b
Was unter dem Begriff einer Lebensgemeinschaft zu verstehen ist, erläutert das Höchstgericht hier einmal mehr:
„[4] Die Verfahrensrüge behauptet Nichtigkeit der Vernehmung der Zeugin B* in der Hauptverhandlung, weil zwischen ihr und dem Angeklagten eine Lebensgemeinschaft bestanden hätte (§ 159 Abs 3 iVm § 156 Abs 1 Z 1 StPO).

