Im Verhandlungsalltag von Sexualdelikten stellen Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen den Regelfall dar. Eine Person beschuldigt – die andere weist den Vorwurf von sich. Am Beginn solcher Verfahren steht vielfach eine einzelne Aussage, die den Grundstein eines Verfahrens bilden kann, das erhebliche Folgen für alle Beteiligten mit sich bringen kann – aus Sicht des Beschuldigten/Angeklagten diesen seine Reputation, seine Arbeit, sein Familienleben und im Falle einer Verurteilung seine Freiheit kosten kann.

