Im Zeitalter der digitalen Kommunikation finden auch Sexualität und Intimität zunehmend online statt. Der Umgang mit intimen Bildern oder Videos von sexuellen Handlungen gehört für viele zum Alltag. Damit einhergehend entwickeln sich neue Kriminalitätsphänomene, in denen solche Darstellungen ohne Konsens der Betroffenen hergestellt oder verwendet werden. Der vorliegende Beitrag beschäftigt sich mit der Strafbarkeit ausgewählter Phänomene der missbräuchlichen Herstellung oder Verwendung intimen Bildmaterials vor dem Hintergrund der Vorgaben der im vergangenen Jahr erlassenen Gewaltschutz-RL.1

