Der Rahmenbeschluss 2008/947/JI regelt die Überstellung von Bewährungsmaßnahmen und alternativen Sanktionen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Tatsächlich ist er nicht nur wenig bekannt, sondern wird auch kaum angewendet. Auf der Basis von Ergebnissen und Beobachtungen aus dem EU-Projekt J-CAP1 erkundet der vorliegende Beitrag Qualitäten und Schwierigkeiten des Rahmenbeschlusses und stellt Überlegungen an, wie dem fast toten Recht etwas Leben eingehaucht werden könnte.