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Neutrale Unternehmensaktivitäten versus Beihilfe zu völkerrechtlichen Verbrechen – eine Abgrenzung

AufsätzeDr. Nikolai SchäfflerJSt 2024, 225 Heft 3 v. 10.7.2024

Der Beitrag erörtert die Abgrenzung neutraler Unternehmensaktivitäten von strafrechtlich relevanter Beihilfe unter Heranziehung der Lehre von der objektiven Zurechnung. Konkret geht es um Beihilfestrafbarkeit im Rahmen globaler Lieferketten, als Bewertungsgrundlage fungiert das Römische Statut des Internationalen Strafgerichtshofs.

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