Ein Ministerialentwurf sieht eine Neugestaltung und Ausweitung des Verteidigerkostenbeitrages vor, und zwar im Fall des Freispruchs, aber auch bei Einstellung des Ermittlungsverfahrens.1 Bereits am 18.4.2024 in Kraft getreten ist eine Novelle der StPO, des JGG, des FinStrG und des VStG2, die auf einem Initiativantrag beruhte.3 In diesem Sammelgesetz wurden kleine Korrekturen bei einzelnen Regeln betreffend die Verteidigung vorgenommen, um Kritikpunkten der Europäischen Kommission nachzukommen und Zweifel an der Umsetzung der RL Rechtsbeistand auszuräumen.4 Im Zuge des parlamentarischen Verfahrens wurde ein Abänderungsantrag zur Senkung des Strafmündigkeitsalters eingebracht5, der abgelehnt wurde.6