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Suchtgifthandel, Überlassen, Zusammenrechnung von Suchtgiftmengen, Additionseffekt, gekürzte Urteilsausfertigung, Feststellungsmangel, Reinsubstanzgehalt

JudikaturSuchtmittelstrafrechtJSt-Slg 2023/74JSt 2023, 553 Heft 6 v. 18.12.2023

§ 28a Abs 1 5. Fall SMG, § 28b SMG, § 270 Abs 2 StPO, § 4 StPO, § 281 Abs 1 Z 5 StPO

Auch eine gekürzte Urteilsausfertigung erfordert Feststellungen zum Reinsubstanzgehalt des Suchtmittels, um beurteilen zu können, ob eine die Grenzmenge (§ 28b SMG) übersteigende Menge Suchtgift überlassen wurde.

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