§ 27 Abs 1 SMG, § 2 SMG, § 30 Abs 1 SMG, Abs 3 Z 1 SMG, § 35 SMG, § 37 SMG, § 270 Abs 2 StPO, § 4 StPO, § 281 Abs 1 Z 5 StPO
Aus der gekürzten Urteilsausfertigung müssen die einen bestimmten Strafsatz bedingenden und gegebenenfalls die eine scheinbar bestehende Privilegierung ausschließenden Tatumstände ausdrücklich hervorgehen.