Dieser Beitrag setzt die Serie an Darstellungen der Zuständigkeitsabgrenzungen innerhalb des Amtes für Betrugsbekämpfung (ABB) einerseits und des Zollamtes Österreich (ZAÖ) andererseits fort, welche im Heft 2/2023 begonnen wurde. In diesem Teil wird ausschließlich auf Finanzvergehen eingegangen, welche sich noch vor dem 1.1.2021 ereignet haben, wobei insbesondere der diffizile Wechsel der Zuständigkeiten innerhalb eines laufenden Ermittlungsverfahrens dargestellt wird.