Das österreichische Strafrecht bietet ein Konglomerat von Vorschriften, die zu einem straflosen Verfahrensausgang führen können. Davon zeigt die Diversion als Alternative zur Anklage ihre praktische Relevanz insbesondere im Suchtmittelstrafrecht. Der vorliegende Beitrag erörtert zwei Ergebnisse einer an der Universität Wien durchgeführten dogmatischen als auch empirischen Untersuchung1 der Diversion im Suchtmittelrecht. Das erste Ergebnis betrifft die unterschiedliche Bedeutsamkeit der einzelnen Diversionsmaßnahmen im Suchtmittelrecht; das zweite Ergebnis die regionale Anwendungspraxis.