Die Vorverfahrenskammer des Internationalen Strafgerichtshofs hat einen Haftbefehl gegen Vladimir Putin und die russische Kinderrechtskommissarin Maria Lvova-Belova erlassen. Der Beitrag geht der Frage nach, wieso das Gericht nicht das auf den ersten Blick näher liegende Aggressionsdelikt als Rechtsgrundlage gewählt hat und schildert sodann die beiden der angestrebten Verhaftung zugrunde liegenden Kriegsverbrechen der unrechtmäßigen Deportation bzw Überstellung von Personen im internationalen bewaffneten Konflikt sowie deren Konkurrenzverhältnis.