§ 17 StVG, § 17 AVG
OLG Wien, 27.04.2023, 32 Bs 59/23w
Sachverhalt (gekürzt)
Die inhaftierte Person begehrte die Ausfolgung einer Gleichschrift vom Bericht des Anstaltsleiters zur bedingten Entlassung. Der Bericht wurde ausgefolgt, die Vollzugsinformation zunächst nicht. Im Rahmen des Rechtsbeschwerdeverfahrens vor dem Vollzugssenat erhielt die inhaftierte Person von der Justizanstalt dann auch die Vollzugsinformation.